</Allgemeine Geschäftsbedingungen>

von Herr Thomas Radecke, handelnd unter „Photolium“, Krautgartenstrasse 18, 97225 Zellingen - nachfolgend „Photolium“ genannt.

§ 1 Vertragsschluss

1.1 Für Verträge mit Photolium gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichenden Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird daher ausdrücklich widersprochen.

1.2 Angebote von Photolium in Prospekten, Anzeigen usw. sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt ist.

1.3 Photolium recherchiert und kalkuliert für seine Arbeit sorgfältig. Dafür wird manchmal etwas Zeit benötigt. Der Kunde ist daher 14 Tage an seinen Auftrag gebunden. Sollte Photolium nicht binnen sieben Tagen nach Auftragseingang die Annahme ablehnen, so gilt die Bestätigung als erteilt.

1.4 Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen der Bedingungen bedürfen der Schriftform.

1.5 Das Einhalten einer Leistungsfrist ist von der rechtzeitigen Selbstbelieferung abhängig.

§ 2 Leistungsumfang

2.1 Photolium bietet folgende Leistungen an:

  • Erstellung, Anpassung und Pflege von Website
  • Einrichtung und Pflege von Content Management Systemen (CMS)
  • Website-Optimierung (SEO)
  • Hosting bei deutschen Anbieter
  • Grafikdienstleistungen aller Art
  • Schulungen

2.2 Photolium erbringt ihre Dienstleistungen nach den Wünschen und Angaben des Kunden. Installation, Konfiguration, Einweisung und Schulung gehören nur zu seinen Leistungspflichten, wenn dies vereinbart sind. Änderungs- und Erweiterungswünsche muss Photolium nur berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.

2.3 Soweit Photolium entgeltfrei zusätzliche Dienste und Leistungen außerhalb der vertraglichen Vereinbarung erbringt, können diese jederzeit eingestellt werden. Ein Minderungs- oder Schadensersatzanspruch des Kunden oder ein Kündigungsrecht ergibt sich daraus nicht.

2.4 Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten von Photolium zum Zweck der Anpassung an die Belange des Kunden kann Photolium dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar sind, soweit Photolium schriftlich darauf hingewiesen hat.

2.5 Photolium ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese für den Kunden nicht unzumutbar sind.

2.6 Photolium ist berechtigt, das sich aus dem Vertrag ergebende Leistungsangebot zu ändern, zu reduzieren oder zu ergänzen sowie den Zugang zu einzelnen Leistungen aufzuheben, wenn und soweit hierdurch die Zweckerfüllung des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages nicht oder nicht erheblich beeinträchtigt wird. Die Kunden sind rechtzeitig darüber zu informieren.

2.7 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass mit dem Betreiben einer Website rechtliche Pflichten einhergehen, deren Nichtbeachtung zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen kann. Es handelt sich dabei insbesondere um:

  • die Impressumspflicht (Anbieterkennzeichnung) nach § 5 TMG
  • Rechtssichere Datenschutzverordnung und Einhaltung dieser
  • Informationspflichten nach § 312c BGB (Fernabsatzverträge)
  • Informationspflichten nach § 312e BGB (Elektronischer Geschäftsverkehr)
  • Prüfpflichten bei Linksetzung
  • Prüfpflichten für die Inhalte von Forumsdiskusionen, Blogs und Chaträumen
  • Pflicht zur Beachtung medienrechtlicher Vorschriften
  • Pflicht zur Wahrung der Urheber- und Markenrechte Dritter (siehe dazu auch Nutzungsrechte)

2.8 Für die Einhaltung dieser Pflichten ist alleine der Kunde verantwortlich. Sollte Photolium ein Schaden erwachsen, weil der Kunde die vorstehenden Pflichten verletzt, so ist Photolium berechtigt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

2.9 Photolium bietet seine Dienste 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche an. Notwendige Betriebsunterbrechungen für vorbeugende Wartungsarbeiten werden frühestmöglich angekündigt. Photolium wird Störungen der technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten schnellstmöglich beseitigen.

§ 3 Preise und Zahlung

3.1 Es gelten die Listenpreise im Zeitpunkt der Aus- bzw. Ablieferung. Festpreise gelten nur dann, wenn die Preisabsprache im Einzelfall z.B. aufgrund eines Angebots weder eine Preiserhöhungsmöglichkeit noch eine zeitliche Begrenzung der Festpreisabrede enthält.

3.2 Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer nicht mit ein. Versandkosten, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde.

3.3 Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste oder dem Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge des Vorlegens von Daten in nicht digitalisierter Form von notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter von Aufwand für Lizenzmanagement in Auftrag gegebener Test-, Recherchedienstleistungen und rechtlichen Prüfungen außerhalb der Geschäftszeiten erbrachter Dienstleistungen

3.4 Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug, so muss er mit Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz rechnen. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungszieles auch ohne Mahnung an. Die zweite Mahnung wird unabhängig vom Zinssatz mit 15,-Euro pauschal inkl. Mwst berechnet.

3.5 Der Kunde muss damit rechnen, dass Photolium die Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anrechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung wie Mahnkosten entstanden, so kann Photolium Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen.

3.6 Photolium ist berechtigt, für Webdesign- oder Programmierleistungen eine Vorauszahlung in Höhe von der Hälfte des Gesamtauftragswerts zu verlangen.

3.7 Gegen die Ansprüche von Photolium kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen solcher Gegenansprüche zu, die aus demselben Vertragsverhältnis resultieren wie diejenigen Ansprüche, denen das Zurückbehaltungsrecht entgegengehalten wird.

3.8 Bei Ausfallen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereichs von Photolium liegenden Störung ist die Minderung ausgeschlossen. Gleiches gilt für den Ausfall von Diensten aufgrund notwendiger Betriebsunterbrechungen gem. 10 der AGB.

§ 4 Termine, Fristen und Leistungshindernisse

4.1 Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

4.2 Ist für die Leistung von Photolium die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist.

4.3 Bei Verzögerungen infolge von Veränderungen der Anforderungen des Kunden, unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung (Hardware- oder Softwaredefizite), soweit sie Photolium nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten Problemen mit Produkten Dritter (z.B. Software anderer EDV-Hersteller) verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend.

4.4 Soweit Photolium seine vertraglichen Leistungen infolge Arbeitskampfes, höherer Gewalt oder anderer für ihn unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für Photolium keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.

4.5 Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.

§ 5 Abnahme

5.1 Der Kunde wird die Leistungen von Photolium unverzüglich abnehmen, sobald Photolium die Abnahmebereitschaft mitteilt.

5.2 Die Leistungen von Photolium gelten als abgenommen, wenn er die Abnahmebereitschaft unter Hinweis auf die Bedeutung des Unterbleibens der Abnahmeerklärung mitgeteilt hat und der Kunde daraufhin nicht innerhalb eines Zeitraumes, der es ihm bei der geforderten sorgfältigen Prüfung erlaubt, wesentliche Fehler zu erkennen, spätestens jedoch nach 20 Werktagen, die Abnahme erklärt oder unter Angabe von nach Kräften zu detaillierenden Mängeln verweigert, oder der Kunde die Website oder Teile davon ohne weitere Prüfung für Dritte zugänglich ins Netz stellt oder Photolium damit beauftragt, soweit die Nichtabnahme nicht auf einem erheblichen Mangel der von Photolium erbrachten Leistungen beruht.

5.3 Wird die Abnahmebereitschaft nicht mitgeteilt, so gilt anstelle des Zeitpunktes der Mitteilung der Zeitpunkt, zu dem der Kunde billigerweise von den Leistungen hätte Kenntnis nehmen müssen.

§ 6 Mitwirkungspflicht

6.1 Der Kunde wird notwendige Daten, vor allem einzupflegende Inhalte für die Websites zeitgerecht und in digitaler Form zur Verfügung stellen.

6.2 Soweit Photolium dem Kunden Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit Photolium keine Korrekturaufforderung erhält.

6.3 Der Kunde ist für ausreichende Ressourcen und Informationen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht verantwortlich. Er wird für die Verfügbarkeit der erforderlichen Anzahl kompetenter Mitarbeiter aus fachlicher und EDV-technischer Sicht und für ausreichende Rechnerkapazitäten wie Speicher, Prozessorleistung und Leitungskapazitäten sorgen.

6.4 Wenn Photolium dies für erforderlich hält, stellt der Kunde eine Testumgebung (Hardware mit aktuellem Softwarestand, insbesondere das den späteren Einsatzbedingungen entsprechende Betriebssystem und die entsprechende Serversoftware) zur Verfügung.

6.5 Sowie Fehler oder Beeinträchtigungen der Funktionalität der Leistungen von Photolium wie z.B. einer Website auftreten, wird der Kunde Photolium unverzüglich unter Angabe von Zeitpunkt und Fehlerspezifikation sowie Name und Telekommunikationsdaten (Telefon, E-Mail) des meldenden und zuständigen Mitarbeiters davon unterrichten.

6.6 Der Kunde ist für den störungsfreien Betrieb der Einrichtungen zur Fernwartung und -pflege, insbesondere stabile Datenleitungen und -schnittstellen verantwortlich.

6.7 Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste von Photolium sachgerecht zu nutzen. Insbesondere ist er verpflichtet,

  • a) Photolium unverzüglich über Änderungen der vertraglichen Grundlagen zu informieren;
  • b) die Zugriffsmöglichkeiten auf die Photolium-Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und rechts und/oder gesetzwidrige Handlungen zu unterlassen. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt die Leistungen anderer Teilnehmer der Photolium-Dienste unberechtigt zu nutzen, nicht im Vertrag zwischen Photolium und dem Kunden vereinbarte Dienste unberechtigt zu nutzen, Passwörter, E-Mails, Dateien o.ä. anderer Teilnehmer der Photolium-Dienste oder des Systemoperators zu entschlüsseln zu lesen oder zu ändern, einzelne Anwendungen lizensierter Anwendungssoftware über die Photolium-Dienste unberechtigt zu verbreiten, Kommunikationsdienste zu unterbrechen oder zu blockieren, etwa durch Überlastungen, soweit dies vom Kunden zu vertreten ist, strafbare Inhalte jeglicher Art über Dienste von Photolium zu verbreiten oder zugänglich zu machen, Dies gilt insbesondere für pornographische, gewaltverherrlichende Inhalte oder solche, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind sowie für Propagandamittel und Kennzeichen verfassungswidriger Parteien und Vereinigungen oder ihrer Ersatzorganisationen, sich oder Dritten pornographische Inhalte zu verschaffen, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben. Im Falle vertraglicher Zuwiderhandlung (insbesondere gegen o.a. Punkte) erstattet der Kunde den Photolium entstandenen sachlichen und personellen Aufwand sowie entstandene Auslagen.
  • c) die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme am Photolium -Netz einschlägig sein sollten;
  • d) den geltenden Bestimmungen des Datenschutzes und den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen und diese zu befolgen;
  • e) Photolium erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldungen) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung zu erleichtern und zu beschleunigen;
  • f) nach Abgabe einer Störungsmeldung Photolium die durch die Überprüfung seiner Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung im Verantwortungsbereich des Kunden (außerhalb des definierten Vertrags- und Leistungsumfanges) vorlag.
  • g) Verstößt der Kunde gegen die o.a. Pflichten, ist Photolium sofort und in den übrigen Fällen nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und ggf. den Zugang zu den sich aus dem Leistungsumfang ergebenen Dienste zu sperren.
  • h) Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander können im Wege einer Benutzerordnung partnerschaftlich vereinbart werden.

§ 7 Nutzungsrechte

7.1 Photolium räumt dem Kunden ein einfaches [ausschließliches / mit Ausnahme von Photolium ausschließliches] und [nicht] übertragbares Nutzungsrecht ein. Erbringt Photolium Leistungen zur Gestaltung der Internet-Präsenz des Kunden, so ist der Nutzungszweck der Website und/oder von deren Bestandteilen auf eine Verwendung im Internet beschränkt. Dieses Recht erwirbt der Kunde mit vollständiger Zahlung der Leistungen von Photolium.

7.2 Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, Photolium über den Umfang der Nutzung schriftlich Auskunft zu erteilen.

7.3 Photolium geht bei der Verwendung von Vorlagen des Kunden davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind oder der Kunde über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt.

7.4 Photolium nimmt für die Website auch Rechte Dritter (fremdes Lizenzmaterial) in Anspruch, die dem Kunden nur - insbesondere zeitlich - eingeschränkt übertragen werden können. Die eingeschränkte Übertragung kann u.a. dazu führen, dass fremdes Lizenzmaterial nicht mehr oder zu erheblich veränderten Konditionen, auf die Photolium keinen Einfluss hat, zur Verfügung steht. Photolium wird sich in diesem Fall nach besten Kräften bemühen, ähnliches Material zu verwenden.

7.5 Photolium kann dem Kunden die Kosten für fremdes Lizenzmaterial durch das Vorlegen der Abrechnung des Lizenzgebers mit einem Service-Aufschlag von 5 € in Rechnung stellen. Ein darüber hinaus gehender Ausweis mit Rechten Dritter belasteter Bestandteile der Website erfolgt nicht.

7.6 Der Kunde darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit und im Rahmen der Website nutzen. Wird Photolium vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht dementsprechend verwandt wurde, so ist der Kunde Photolium zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich.

7.7 Der Kunde ist verpflichtet, Photolium über jede unrechtmäßige Nutzung des Lizenzmaterials, die ihm bekannt wird, zu informieren, sowie gegen einen Verletzer der gewerblichen Schutzrechte gerichtlich vorzugehen oder Photolium dabei zu unterstützen.

7.8 Werden dem Kunden Verletzungen von Nutzungsrechten durch die Leistungen von Photolium z.B. durch Abmahnungen Dritter bekannt, so wird er Photolium unverzüglich darüber informieren.

7.9 Eine direkte oder unmittelbare Nutzung der Photolium-Dienste durch Dritte ist nicht gestattet. Der Kunde darf die Leistungen nicht für seine Zwecke verwenden, weiterverkaufen oder untervermieten. Dieser hat Dritte ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Der Kunde steht Photolium gegenüber für die Einhaltung der vertraglichen Bestimmungen durch den Dritten in der gleichen Weise ein, wie er selbst für deren Einhaltung einzustehen hätte.

7.10 Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch Dritte entstanden sind. Gleiches gilt im Falle der unbefugten Nutzung der Dienste durch Dritte, es sei denn der Kunde weist nach, dass die unbefugte Nutzung durch eine Umgehung oder Aufhebung der Sicherungseinrichtungen von Photolium erfolgt ist, ohne dass er diese zu vertreten hat.

§ 8 Urheberrechtsvermerke und Referenznachweise

8.1 Der Kunde räumt Photolium das Recht ein, das Logo von Photolium in das Impressum der Website des Kunden einzubinden und dieses mit der Website von Photolium zu verlinken. Der Kunde wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf den Urheber.

8.2 Photolium behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Website des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.

§ 9 Gewährleistung

9.1 Mangelhafte Lieferungen oder Leistungen werden von Photolium innerhalb der Gewährleistungsfrist von 12 Monaten, die mit dem Datum der Lieferung oder Abnahme beginnt, nach entsprechender Mitteilung des Kunden ausgebessert oder ausgetauscht. Photolium behebt die Mängel kostenfrei oder stellt dem Kunden kostenlos einen korrigierten Releasestand (geänderte Version, die den gerügten Mangel nicht mehr enthält) zur Verfügung. Darüber hinaus gehende Aufwendungen werden nach Aufwand abgerechnet.

9.2 Der Kunde wird die Fehlerbehebungsmaßnahmen unverzüglich umsetzen (z.B. neue Releasestände installieren) und dabei die Unterrichtungspflichten (§ 6) beachten.

9.3 Unter ungünstigen Umständen können mehrfache Nachbesserungen erforderlich sein. Als Mängel gelten Abweichungen der erstellten Websiteelemente von der vereinbarten Gestaltung und Funktionsweise, soweit diese Abweichungen die Eignung zur vereinbarten Verwendung beeinträchtigen.

9.4 Mängelansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel nur unerheblich ist, sich also insbesondere nicht erheblich auf die vereinbarte Verwendung auswirkt.

9.5 Schlägt die Nacherfüllung innerhalb einer vom Kunden gesetzten Frist zur Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde das Rückgängigmachen des Vertrags oder das Herabsetzen des Kaufpreises verlangen.

9.6 Offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne Weiteres auffallen, muss der Kunde Photolium binnen 10 Werktagen nach der Ablieferung schriftlich rügen. Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen bei Photolium innerhalb von 10 Werktagen nach dem Erkennen gerügt werden. Anderenfalls können Ansprüche aus diesen Mängeln nicht geltend gemacht werden. Die Mängel, insbesondere die aufgetretenen Fehlermeldungen sind nach Kräften detailliert wiederzugeben (z.B. durch Fehlerprotokolle, Screenshots).

§ 10 Haftung

10.1 Für Rechtsmängel und Garantien haftet Photolium unbeschränkt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

10.2 Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen haftet Photolium. Dies gilt auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Photolium.

10.3 Für leichte Fahrlässigkeit haftet Photolium und ihre Erfüllungsgehilfen nur im Rahmen der Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) und für die Verletzung von sog. Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer Pflichten haftet Photolium nicht.

10.4 Die o.a. Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

10.5 Die Haftung für Datenverlust ist durch den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt. Dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer Sicherungsmaßnahmen (wie z. B. Anfertigung von Sicherungskopien) eingetreten wäre.

10.6 Schadensersatzansprüche aufgrund von Liefer- und Leistungsstörungen sind ausgeschlossen, soweit diese von Photolium nicht aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten sind.

10.7 Ist die Haftung von Photolium ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung der Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

10.8 Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die Photolium oder Dritte, durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Photolium-Dienste oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.

§ 11 Pflicht des Kunden zur Datensicherung

Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Da die Neuinstallation von Software, aber auch die Veränderung der installierten Software das Risiko eines Datenverlustes mit sich bringt, ist der Kunde verpflichtet, vor Neuinstallation oder Veränderung der installierten Software durch eine umfassende Datensicherung Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen.

§ 12 Datenschutz und Geheimhaltung

12.1 Photolium speichert die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung benötigten Daten des Kunden (z. B. Adresse und Bankverbindung) in elektronischer Form.

12.2 Photolium erklärt, dass seine Mitarbeiter [Freelancer, Auszubildende, Praktikanten etc.], die im Rahmen dieses Vertrages tätig werden, auf das Datengeheimnis gem. § 5 BDSG verpflichtet worden sind und Photolium die nach § 9 BDSG erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen hat, um die Ausführung der Vorschriften des BDSG zu gewährleisten.

12.3 Durch die Verbindung eines Netzwerks mit dem Internet entsteht die Möglichkeit der missbräuchlichen Verwendung von Daten. Insbesondere sensible Daten muss der Kunde daher durch eigene Sicherungsmaßnahmen vor unberechtigtem Zugriff schützen.

12.4 Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln. Software betreffende Unterlagen wie Dokumentationen und vor allem der Source-Code sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.

12.5 Photolium weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Vervielfältigungen von Werken insbesondere von Grafiken oder anderen optischen oder akustischen Gestaltungsmitteln, die online gestellt werden, zu verhindern.

§ 13 Kündigung

13.1 Bei Pflegeverträgen kann der Kunde frühestens 12 Monate nach Vertragsschluss ordentlich kündigen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 1 Monat und kann immer zum Monatsende gekündigt werden, sofern die Vertragslaufzeit abgelaufen ist.

13.2 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Insbesondere bei einem Verstoß gegen § 7 und wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung um mehr als einen Monat in Verzug ist, kann Photolium fristlos kündigen.

§ 14 Mitteilungen

14.1 Soweit sich die Vertragspartner per E-Mail verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an.

14.2 Die E-Mail muss den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten.

14.3 Für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet. Jeder Vertragspartner stellt auf Wunsch des anderen ein abgestimmtes Verschlüsselungssystem wie z.B. PGP auf seiner Seite zur Verfügung.

14.4 Eine im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend.

14.5 Die Verbindlichkeit der E-Mail und damit der Textform gilt für alle Erklärungen, die die gewöhnliche Vertragsabwicklung mit sich bringt. Ausgeschlossen ist die Textform dagegen bei einer Kündigung, bei Maßnahmen zur Einleitung oder Durchführung eines Schiedsverfahrens, sowie Erklärungen, die von einem Vertragspartner ausdrücklich abweichend von dieser Vereinbarung in schriftlicher Form verlangt werden.

§ 15 Anwendbares Recht und Erfüllungsort

15.1 Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

15.2 Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag sowie als Gerichtsstand wird der Sitz von Photolium vereinbart.

E Recht Siegel

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.